Die vorgesehene Maßnahme dient der Erhaltung der Verfügbarkeit der Strecke 6248.
Für die Kreuzungsmaßnahme EÜ Hamburger Straße war aufgrund des Zustands des vorhandenen Bauwerks als vorgezogener Bauzustand 1 zur Gesamtmaßnahme Ersatzneubau EÜ ein Hilfsbrückeneinbau erforderlich.
Als auszuführende Lösung wurde ein Hilfsbrückenzug festgelegt. Die Konstruktionsunterkante ist beizubehalten.
Die bestehenden Überhöhungen, Neigungen und Radien sowie die Lage der Weichen/Kreuzungen wurden durch den Hilfsbrückeneinbau grundsätzlich nicht verändert.
Aufgrund der Bauhöhe der Hilfsbrücken und der Forderung der Stadt Dresden nach Einhaltung der Konstruktionsunterkante musste die Gradiente der Gleise im Bauwerksbereich um mind. 10 cm angehoben werden. Im Bereich der einzubauenden Hilfsbrücken waren größere Krümmungen und Neigungswechsel zu vermeiden.
Die vorhandenen Oberleitungsanlagen der DB AG und der DVB AG waren so anzupassen, dass die notwendige Baufreiheit hergestellt war. Die Anlagen der Verkehrsstation Haltepunkt Dresden-Cotta mussten ebenfalls verändert werden.